Auswirkungen des Coronavirus: Informationen und Unterstützung für Hochzeitspaare
Letzte Aktualisierung: 06.05.2020
Das Corona-Virus beherrscht die Nachrichten weltweit noch immer. Jeden Tag neue Zahlen, neue Informationen, neue Regelungen. Die Verunsicherung ist entsprechend groß – auch bei vielen Brautpaaren, die in den nächsten Wochen und Monaten heiraten wollen. Wir wissen, wie viel Zeit und Liebe ihr in die Planung eures schönsten Tages gesteckt habt, und dass ihr aktuell einige ungeklärte Fragen auf dem Herzen habt. Wir möchten euch mit den nachfolgenden Informationen und Tipps helfen, Antworten zu finden.
Können wir unsere Hochzeit so feiern wie geplant – trotz Corona?
Diese Frage treibt wohl die meisten Brautpaare mit Hochzeitsdatum in den nächsten Monaten gerade um. Welche Möglichkeiten gibt es? Wie sind die offiziellen Regelungen? Informiert euch in diesem Artikel zu allen wichtigen Entwicklungen rund um eure Hochzeitsfeier während der Corona-Pandemie.
Was ist mit unserer standesamtlichen Trauung?
Standesamtliche Trauungen zählen als Amtshandlungen und sind somit bundesweit möglich. Auf einen Sektempfang und ein ausführliches Beglückwünschen vor Ort müsst ihr aktuell aber vielerorts leider verzichten, da ausschließlich die Durchführung der Eheschließung von maximal 15 Minuten erfolgen darf.
An der Trauung zugelassen sind grundsätzlich das Hochzeitspaar, der*die Standesbeamte*in und meistens zwei Trauzeugen*innen eurer Wahl. Wie viele Personen insgesamt an der Zeremonie teilnehmen dürfen, ob 2G oder 3G gilt und ob der*die Standesbeamte*in zur zulässigen Personenzahl gezählt wird, regeln die Standesämter für sich und kann damit von Ort zu Ort abweichen. Die räumlichen Gegebenheiten eures Standesamtes sowie die zeitliche Taktung aufeinanderfolgender Trauungen haben Einfluss darauf, wie viele Personen euch zum Standesamt begleiten dürfen.
Um das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten sind gewisse Hygienevorschriften, wie das Abstandsgebot und das Tragen eines medizinischen Mund- und Nasenschutzes während der gesamten Trauung, einzuhalten.
Auch für eure standesamtliche Trauung gilt: Informiert euch direkt beim Standesamt eurer Gemeinde über die aktuellen Regelungen.
Übersicht: Das gilt für private Feiern in den einzelnen Bundesländern!
Nach wie vor gelten die Corona Maßnahmen vom 22.03.2021. Weist ein Bundesland oder eine Region über einen bestimmten Zeitraum einen Inzidenzwert von über 100 auf, tritt dort automatisch die bundesweite Notbremse in Kraft. Treffen im privaten Umfeld sind dann mit maximal fünf Personen des eigenen Haushaltes und einer anderen Person erlaubt.
Seit dem 09.05.2021 gilt zudem, dass vollständig geimpfte und genese Personen bei der Berechnung der maximalen Kontaktzahl nicht mitgezählt werden. Weiterhin gilt, dass die allgemeinen Kontakte möglichst gering gehalten werden sollten.
Innerhalb der einzelnen Länder kann es zu regionalen Änderungen und stückweisen Lockerungen der Kontaktbeschränkungen kommen, sofern die regionalen Inzidenzen konstant unter 100 bleiben. In diesem Fall entscheidet weiterhin jedes Bundesland für sich über die Regeln und Umsetzungen der Maßnahmen. Auch bei konstanten Inzidenzen unter 50 oder 35 gelten teilweise regional unterschiedliche Stufenpläne zu möglichen Lockerungen. Informiert euch daher unbedingt auf der Seite eures Bundeslandes, inwieweit eure Hochzeitsfeier stattfinden kann.
Was ist mit unserer standesamtlichen Trauung?
Standesamtliche Trauungen zählen als Amtshandlungen und sind somit bundesweit möglich. Auf einen Sektempfang und ein ausführliches Beglückwünschen vor Ort müsst ihr aktuell jedoch leider verzichten, da ausschließlich die Durchführung der Eheschließung von maximal 15 Minuten erfolgen darf. An der Trauung zugelassen sind grundsätzlich das Hochzeitspaar, der*die Standesbeamte*in und zwei Trauzeugen*innen eurer Wahl. Wie viele Personen insgesamt an der Zeremonie teilnehmen dürfen und ob der*die Standesbeamte*in zur zulässigen Personenzahl gezählt wird, regeln die Standesämter für sich und kann damit von Ort zu Ort abweichen. Die räumlichen Gegebenheiten eures Standesamtes, sowie die zeitliche Taktung aufeinanderfolgender Trauungen haben Einfluss darauf, wie viele Personen euch zum Standesamt begleiten dürfen. Um das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten sind bestimmte Hygienevorschriften, wie das Abstandsgebots und das Tragen eines medizinischen Mund- und Nasenschutzes während der gesamten Trauung, einzuhalten.
Auch für eure standesamtliche Trauung gilt: Informiert euch direkt beim Standesamt eurer Gemeinde über die aktuellen Regelungen.
Bundesland | Gültig | Gästeanzahl Hochzeitsfeier | Gästeanzahl standesamtliche Trauung |
Baden-Württemberg | Ab
| Angehörige des eigenen Hausstandes und ein weiterer Hausstand, insgesamt max. fünf Personen Inzidenzwert unter 50: Angehörige des eigenen Hausstandes und zwei weitere Hausstände, insgesamt max. zehn Personen Inzidenzwert unter 35: Feiern im Gastgewerbe mit max. 50 Personen (negativer Test notwendig). Im öffentlichen und privaten Raum mit max. 10 Personen aus drei Hausständen | Max. zehn Personen |
Bayern | Ab
| In geschlossenen Räumen: Max. 25 Personen Im Freien: Max. 50 Personen Inzidenzwert unter 50: In geschlossenen Räumen max. 50 Personen, im Freien max. 100 Personen (negativer Test notwendig) | Zulässige Personenzahl abhängig von regionalen Gegebenheiten und den jeweiligen Standesämtern |
Berlin | Ab 18.06 | In geschlossenen Räumen: Max. 50 Personen (negativer Test notwendig) (ab 20 Personen Beachtung der Hygieneregelungen) | Zulässige Personenzahl abhängig von regionalen Gegebenheiten und den jeweiligen Standesämtern |
Brandenburg | Ab 16.06 | In geschlossenen Räumen: Max. 50 Personen Im Freien: Max. 100 Personen | Zulässige Personenzahl abhängig von regionalen Gegebenheiten und den jeweiligen Standesämtern |
Bremen | Ab 01.06 | Angehörige des eigenen Hausstandes und ein weiterer Hausstand, Personenzahl unbegrenzt oder beliebig viele Hausstände, insgesamt max. fünf Personen | Zulässige Personenzahl abhängig von regionalen Gegebenheiten und den jeweiligen Standesämtern |
Hamburg | Ab 18.06 | In geschlossenen Räumen: Beliebig viele Hausstände, max. fünf Personen Im Freien: Beliebig viele Hausstände, max. zehn Personen | Max. zehn Personen |
Hessen | Ab 18.06. | In geschlossenen Räumen: Max. 100 Personen (negativer Test notwendig) Im Gastgewerbe: Max. 10 Personen (negativer Test notwendig) | Zulässige Personenzahl abhängig von regionalen Gegebenheiten und den jeweiligen Standesämtern |
Mecklenburg-Vorpommern | Ab 11.06 | Max. 30 Personen
| In geschlossenen Räumen mit max. 50 Personen, im Freien mit max. 100 Personen |
Niedersachsen | Ab 05.06 | Angehörige des eigenen Hausstandes und zwei Personen eines weiteren Hausstandes Inzidenzwert unter 50: Max. zehn Personen aus drei Hausständen, im Gastgewerbe max. 50 Personen (negativer Test notwendig) Inzidenzwert unter 35: Max. zehn Personen aus drei Hausständen, im Gastgewerbe max. 100 Personen (negativer Test notwendig) | Keine Personenbegrenzung bei Trauungszeremonien |
Nordrhein-Westfalen | Ab 10.06 | Angehörige des eigenen Hausstandes und ein weiterer Hausstand Inzidenzwert unter 50: In geschlossenen Räumen max. 50 Personen, im Freien max. 100 Personen (negativer Test notwendig) Inzidenzwert unter 35: In geschlossenen Räumen max. 100 Personen (negativer Test notwendig), im Freien max. 250 Personen | Zulässige Personenzahl abhängig von regionalen Gegebenheiten und den jeweiligen Standesämtern |
Rheinland-Pfalz | Ab 18.06 | In geschlossenen Räumen (negativer Test notwendig) und Im Freien max. 25 Personen Inzidenzwert unter 50: In geschlossenen Räumen max. 25 Personen, im Freien max. 50 Personen | Zwei Trauzeugen oder Trauzeuginnen, Personen die mit den Eheschließenden verwandt sind und ein weiterer Hausstand |
Saarland | Ab 10.06 | Max. zehn Personen | Max. zehn Personen |
Sachsen | Ab 14.06 | In geschlossenen Räumen: Angehörige des eigenen Hausstandes und ein weiterer Hausstand, max. fünf Personen Im Freien: Angehörige des eigenen Hausstandes und ein weiterer Hausstand, max. zehn Personen Inzidenzwert unter 50: Max. zehn Personen Inzidenzwert unter 35: Max. 50 Personen | Max. 30 Personen (negativer Test notwendig bei mehr als zehn Personen) |
Sachsen-Anhalt | Ab 04.06 | Im geschlossenen Räumen: Angehörige des eigenen Hausstandes und ein weiterer Hausstand, max. fünf Personen Im Freien: max. 20 Personen Inzidenzwert unter 50: In geschlossenen Räumen und im Freien max. 50 Personen Inzidenzwert unter 35: In geschlossenen Räumen max. 100 Personen, im Freien max. 250 Personen. | Trauzeugen und Trauzeuginnen, Eltern, Kinder und Geschwister der Eheschließenden Inzidenzwert unter 35: keine Personenbegrenzung |
Schleswig-Holstein | Ab 14.06 | Max. zehn Personen Als Veranstaltung mit Gruppenaktivitäten: In geschlossenen Räumen max. 125 Personen (negativer Test notwendig), im Freien max. 250 Personen Als Veranstaltung mit Sitzungscharakter: In geschlossenen Räumen max. 500 Personen (negativer Test notwendig), im Freien max. 1000 Personen | Zulässige Personenzahl abhängig von regionalen Gegebenheiten und den jeweiligen Standesämtern |
Thüringen | Ab 02.06 | Im geschlossenen Räumen: Angehörige des eigenen Hausstandes und zwei weitere Personen Im Freien: Angehörige des eigenen Hausstandes und vier weitere Personen Inzidenzwert unter 50: In geschlossenen Räumen mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und fünf weiteren Personen, im Freien mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und zehn weiteren Personen Inzidenzwert unter 35: In geschlossenen Räumen mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und zehn weiteren Personen, Im Freien unbegrenzte Personenanzahl | Zulässige Personenzahl abhängig von regionalen Gegebenheiten und den jeweiligen Standesämtern |
Bitte beachtet: Wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen!
Hochzeit verschieben – ja oder nein?
Voraussichtlich werden Hochzeiten auch in diesem Jahr unter Einhaltung vorgegebener Maßnahmen stattfinden können. Wie viele Gäste auf eurer Hochzeit erlaubt sein werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch schwer einzuschätzen. Trotzdem gilt: Euer großer Tag wird unvergesslich schön werden, denn ihr feiert eure Liebe. Ob mit einer Tiny Wedding im kleinen Kreis oder im Sommer mit einer Gartenparty, gemeinsam mit euren Dienstleister*innen findet ihr eine Lösung.
Wir empfehlen euch: Sprecht mit eurem Hochzeitsplaner, euren wichtigsten Gästen, gebuchten Dienstleistern und ggf. eurem Pastor/Pfarrer oder Trauredner*in. Haben diese bereits einen Teil der Leistungen erbracht? Könnt ihr die gebuchten Leistungen auch zu einem späteren Zeitpunkt bekommen? Kommuniziert offen miteinander, denn wir alle haben gerade mit den gleichen schwierigen Herausforderungen zu kämpfen. Sprecht mit euren Dienstleistern darüber, ob ihr eure Hochzeit auf einen späteren Zeitpunkt verlegen könnt. Da viele Locations bereits für 2022 und auch 2023 viele Termine vergeben haben, denkt einmal darüber nach, ob auch ein Donnerstag oder Sonntag ein möglicher Tag zum Feiern wäre. Denkt immer daran: die Liebe und Freude bleiben, auch wenn der Hochzeitstermin ein anderer ist!
Wie eure Hochzeitsfeier trotz Corona-Auflagen unvergesslich schön wird, zeigen wir euch hier.
Wer trägt die Kosten, wenn die Hochzeit abgesagt oder verschoben werden muss?
Die Location und das Catering machen meist den Großteil der Hochzeitskosten. Lest daher unbedingt eure bereits bestehenden Verträge gründlich durch – vor allem die Storno-Bedingungen und -Gebühren. Laut dem Bund deutscher Hochzeitsplaner gilt: Sagt ihr die Hochzeit ab, z. B. aus Angst vor einer Ansteckung oder Verbreitung, tragt ihr die Kosten zu 100 % bzw. laut AGBs der gebuchten Dienstleister. Bei gestaffelten Stornoklauseln wird die Absage günstiger, je länger im Voraus ihr absagt.
Kommt die Absage von behördlicher Seite, sind Grund und Region entscheidend. Es gilt zunächst der Vertrag des Dienstleisters. Veranstaltungsversicherungen tragen leider nicht die Kosten bei Absagen aufgrund von Epidemien. Beachtet: bereits erbrachte Dienstleistungen, zB. Beratung eures Hochzeitsplaners oder Anfertigung der Eheringe, müssen von euch vergütet werden.
Aktuell ist oftmals das Verschieben der Hochzeit die beste Lösung. Viele Dienstleister zeigen sich gerade besonders kulant und versuchen alles, um eure Traumhochzeit zu einem späteren Zeitpunkt möglich zu machen. Sprecht bereits jetzt mit den Beteiligten über eure Sorgen und Gedanken, denn wir sind alle von dieser besonderen Situation betroffen! Gemeinsam mit euren Dienstleistern könnt ihr eine Lösung finden, wie eure Traumhochzeit doch noch stattfinden kann - wenn auch zu einem Zeitpunkt als geplant und vielleicht mit kleinen Kompromissen. Behaltet immer im Kopf: Die größte und wichtigste Entscheidung habt ihr ohnehin bereits getroffen – die füreinander!
Wir wünschen euch von Herzen, dass eure Traumhochzeit ganz bald stattfinden kann. Bis dahin, bleibt gesund und passt gut auf euch und eure Liebsten auf!
Egal ob ihr euch aktuell für das Verschieben oder das Stattfinden eurer Hochzeit entscheidet, sprecht unbedingt mit euren Dienstleistern und der Location. Viele Dienstleister zeigen sich gerade besonders kulant und versuchen alles, um eure Traumhochzeit zu einem späteren Zeitpunkt möglich zu machen. Sprecht bereits jetzt mit den Beteiligten über eure Sorgen und Gedanken, denn wir sind alle von dieser besonderen Situation betroffen! Gemeinsam mit euren Dienstleistern könnt ihr eine Lösung finden, wie eure Traumhochzeit doch noch stattfinden kann - wenn auch zu einem Zeitpunkt als geplant und vielleicht mit kleinen Kompromissen. Behaltet immer im Kopf: Die größte und wichtigste Entscheidung habt ihr ohnehin bereits getroffen – die füreinander!
Wir wünschen euch von Herzen, dass eure Traumhochzeit ganz bald stattfinden kann. Bis dahin, bleibt gesund und passt gut auf euch und eure Liebsten auf!
Eure Hochzeit – unser Versprechen: Wir sind für euch da.
Solltet ihr eure Hochzeit aufgrund des Corona-Virus verschieben müssen und habt eure Papeterie bereits bei uns bestellt, stehen wir von der kartenmacherei euch zur Seite! Meldet euch bei uns einfach unter service@kartenmacherei.ch oder telefonisch unter 044 2836131.
Wichtig:
Die oben stehenden Informationen sind keine offizielle Handlungsempfehlung - sondern eine Grundlage, um die Auswirkungen des Virus auf eure Hochzeit einordnen zu können.
Sollte das Coronavirus eure Hochzeit direkt betreffen und eine Anpassung eurer Papeterie von der kartenmacherei zur Folge haben, stehen wir euch natürlich zur Seite und finden eine Lösung. Kontaktiert uns einfach unter service@kartenmacherei.ch
Wir wünsche euch alles Gute!
Weitere Informationen
Untersuchungsgegenstand & Verwendung der Umfrageergebnisse
Die Umfrage „Corona-Virus & Hochzeitspaare“ wurde im Befragungszeitraum vom 30.03 - 20.04.2020 von der kartenmacherei GmbH durchgeführt. Dabei wurden 700 Brautpaare aus Deutschland, Österreich und der Schweiz via Online-Umfrage befragt.
Verwendung der Umfrageergebnisse: Jede Art der Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung, Einspeicherung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der kartenmacherei GmbH.