Checkliste zur Namensänderung: Das solltet ihr vor und nach der Hochzeit wissen!
Der Tag der Hochzeit ist ein ganz besonderer und eine Erinnerung für das ganze Leben. Viele Paare fiebern ihm schon ein Jahr im Voraus entgegen, und alles wird bis ins kleinste Detail geplant. Dabei kommt irgendwann auch die Namensfrage auf. Sollen wir einen gemeinsamen Familiennamen führen oder soll jeder seinen Nachnamen behalten? Kann es eine Kombination aus beiden Namen werden und was gibt es für Alternativen? Hierzu gelten in der Schweiz klare Regeln, die wir euch im Folgenden vorstellen wollen.
Gemeinsamer Ehename
Einer von euch legt seinen Familiennamen ab und nimmt den Ledignamen des anderen an. Dabei spielt es keine Rolle, für welchen Namen von beiden ihr euch entscheidet. Mögliche Kinder bekommen automatisch den gemeinsamen Familiennamen als Nachname bei der Geburt.
Entscheidet ihr euch für den Namen des Partners/der Partnerin, benötigt ihr dazu eine gemeinsame Einverständniserklärung. Nach wie vor nehmen die meisten Frauen den Nachnamen ihres frisch Angetrauten an.
Unterschiedliche Namen
Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, dass ihr beide euren Familiennamen behaltet und keinen gemeinsamen Namen annehmt. Hier behält jeder Ehepartner seinen Geburtsnamen. Eure Ausweise und Dokumente müssen mit dieser Namenswahl nach der Hochzeit nicht angepasst werden. Als zukünftige Eltern könnt ihr bestimmen, welchen Namen euer Kind annehmen soll. Hierbei solltet ihr jedoch beachten, dass die Namenswahl des ersten Kindes verbindlich für alle weiteren Kinder ist.
Doppelnamen
Ihr möchtet einen Mix aus eurer beider Namen annehmen? Dann solltet ihr folgende Einschränkungen beachten:
- Doppelnamen aus den Namen des Ehemannes und der Ehefrau ohne Bindestrich sind in der Schweiz seit 2013 nicht mehr erlaubt, z. B. Becker Müller. Bereits bestehende Doppelnamen bleiben jedoch gültig. Ein Doppelname, der aus einer Ehe stammt, die vor 2013 geschlossen wurde, kann in den Ledignamen geändert werden.
- Allianznamen, d. h. ein Mix aus den Namen des Ehemannes und der Ehefrau mit Bindestrich, ist zulässig, also Becker-Müller.
Gut zu wissen: Allianznamen werden nicht ins Zivilstandsregister eingetragen. Ihr dürft ihn aber im Pass und auf der Identitätskarte eintragen lassen.
Das gilt für gleichgeschlechtliche Paare
Gleichgeschlechtliche Partner:innen, die heiraten, haben dieselben Möglichkeiten wie heterosexuelle Brautpaare. Sie können einen gemeinsamen Namen annehmen, ihren Ledignamen behalten oder einen Allianznamen annehmen.
In der Schweiz wohnhafte Personen unterliegen hinsichtlich der Namensführung schweizerischem Recht. Ausländer:innen können verlangen, dass die Namensführung gemäss dem Recht ihres Heimatlandes durchgeführt wird. So dürfte eine deutsche Staatsbürgerin auch Becker Müller heißen.
Namensänderung – wen informiert ihr?
Wenn ihr euren Namen ändert, könnt oder müsst ihr das an unterschiedliche Stellen weitergeben. Das kann aufwendig sein, doch mit unserer Checkliste behaltet ihr von kleinen Änderungen bis zu wichtigen Einträgen alles im Blick.
- Identitätskarte und Pass
Wo? Passbüro
Maximal zwei Monate vor der Trauung könnt ihr den Ausweis mit den nach der Vermählung gültigen Personendaten beantragen. Ab Genehmigung des Antrags erhaltet ihr den Pass / die Identitätskarte innerhalb von 10 Arbeitstagen.
- Führerausweis
Wo? Strassenverkehrsamt
Innerhalb von 14 Tagen nach der Eheschliessung mit Namensänderung müsst ihr einen neuen Führerausweis beantragen.
- Krankenkasse
- Bankkonten
- Heimatschein, falls ihr diesen bei der Einwohnerkontrolle hinterlegt habt
- Arbeitgeber
Bei eurem Arbeitgeber müsst ihr die Namensänderung bekannt geben. Hinterlegt auch hier eine Kopie eurer Heiratsurkunde.
- Steueramt
- Familienkasse, Schule & Kita
Falls ihr Kinder habt, muss auch die Familienkasse über eure Namensänderung Bescheid wissen. Benachrichtigt bitte auch Schule und Kita, damit es wegen eures neuen Namens keine Verwirrung gibt.
- Banken & Bausparkasse
Informiert eure Bank über die Namensänderung, damit eure Daten auch auf eurer EC-Karte und gegebenenfalls auf eurer Kreditkarte, geändert werden. Bringt bei einem persönlichen Gespräch mit eurem/r Bankberater:in eure Eheurkunde und eure Pässe mit, um neue Bankkarten zu beantragen. Denkt auch daran, neue Kreditkarten anzufordern!
- Versicherungen
Auch eure Versicherungen müssen euren neuen Namen erfahren, damit die Verträge angepasst werden können. Meldet euch daher zeitnah vor allem bei eurer Krankenversicherung, Haftpflicht- und Rentenversicherung – und natürlich auch bei allen anderen Versicherungen, die ihr abgeschlossen habt.
- Verträge
Gebt eurem Vermieter Bescheid, wenn ihr euren Namen geändert habt, damit eure neuen Personalien auch in eurem Mietvertrag angepasst werden. Aktualisiert eure Daten auch bei eurem
- Strom- und Wasseranbieter, ebenso wie bei eurem
- Telefon- und Internetanbieter
- Klingelschild und Briefkasten
Ändert euer Klingelschild und euren Namen auf eurem Briefkasten, damit euch eure Post auch unter eurem neuen Namen erreicht.
Wer wird noch informiert?
Weitere mögliche Stellen sind beispielsweise:
Personalisierte Fahrscheine wie Monatskarten, SBB bzw. GA / SwissPass / Halbtax, etc.- Ärzte
- Ausweise
- Vereine
- Fitness-Studio
Legt euch für alle Stellen, die ihr kontaktieren müsst, am besten eine Liste an, die ihr Schritt für Schritt abarbeiten könnt.
Wir hoffen, unsere Liste hilft euch dabei, die Namensänderung, sofern ihr euch für einen gemeinsamen Nachnamen oder einen Allianznamen entscheidet, schnell und unkompliziert allen wichtigen Stellen bekanntzugeben.
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